Ackermann, Ackersmann, Ackerbauer,
Ackersleut, Ackerer, Ackerknecht, usw.
Als Ackermann wurden neben leibeigenen Bauern
auch Vollbauern ohne eigenem Land bezeichnet.
Es ist ein Berufsname und kommt von "Ackerbauer".

Vor langer Zeit lebten viele Ackerbauern auf dem Land eines adeligen oder kirchlichen Grundbesitzers. Dieser wurde Grundherr genannt. Er verpachtete sein Land an Grundhörige, die dafür Geld- und Naturalabgaben entrichten mussten.
Ein Teil der Bauern war jedoch stärker an den Herrenhof gebunden. Diese sogenannten Hofhörigen standen unter der direkten Aufsicht des Grundherrn und mussten zusätzlich Fronarbeit leisten - also unentgeltliche Arbeitsdienste auf den Feldern oder im Haushalt des Herrn.
Noch weniger Freiheit besaßen die Leibeigenen. Sie waren durch Geburt oder Vertrag an den Grundherrn gebunden und durften ohne seine Zustimmung weder heiraten noch Verträge abschließen oder den Wohnort wechseln. In vielen Bereichen ihres Lebens waren sie von seinem Willen abhängig. Obwohl Leibeigene nicht als "Eigentum" im modernen Sinne galten, verfügte der Grundherr über weitreichende Rechte an ihrer Person und Arbeitskraft.
Trotz dieser Abhängigkeiten bildeten die Bauern das Rückgrat der mittelalterlichen Landwirtschaft. Ihre Abgaben und Arbeitsleistungen ermöglichten den Wohlstand der Grundherren und sicherten das wirtschaftliche Funktionieren der ländlichen Gesellschaft.
➾ Zu den Ackermännern der Welt!

Die Heimat meiner Vohrfahren
