Die Rechte der Frauen

Bis Ende der 50er Jahre galt das Letztendscheidungsrecht des Mannes in allen Eheangelegenheiten. Nicht nur bezogen auf die Kindererziehung und Anschaffung von Möbelstücken, auch bezüglich Berufes, Führerschein und Geld der Frau.

Bis 1958 konnte der Ehemann den Anstellungsvertrag seiner Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung jederzeit fristlos kündigen. Erst seit 1977 dürfen Frauen selbständig einen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Ein eigenes Bankkonto durften Frauen in Deutschland erst ab 1962 eröffnen

Erst ab 1969 wurde eine verheiratete Frau in Deutschland als geschäftsfähig angesehen.

Bis 1976 waren Frauen bei der Eheschließung verpflichtet, den Namen ihres Gatten anzunehmen.

Erst seit 1997 gilt eine Vergewaltigung in der Ehe in Deutschland als Straftat


Hedwig Picht und Freundinnen
Hedwig Lucka und ihre Freundinnen

Frauen geht zur Wahl

Wahlrecht für Frauen

Quelle: Gesehen, gehört, erzählt von ...